Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen getrennt abgegeben werden.
Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt in unserem Geschäft unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass Batterien nich in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Wenn Batterien mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnensymbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes. Dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.