Rauchwarnmelderpflicht

In allen Bundesländern gilt die Rauchwarnmelderpflicht bei Neu- und Umbauten und in 15 von 16 Bundesländern gilt sie auch für Bestandsbauten. Während Wohnungsgesellschaften bereits für einen Einbau gesorgt haben sollten, müssen private Eigentümer nun selber handeln, wenn noch nicht geschehen.

Als Mindestanforderung gilt die Installation im Schlafzimmer und in jeden angrenzenden Raum, welcher als Fluchtweg aus der Wohnung dient.

Die Funktion des Rauchmelders sollte regelmäßig, mindesten 1x im Jahr kontrolliert werden. Nach 10 Jahren ist der Rauchmelder zu erneuern.
Gern übernehmen wir oder eine Fachfirma in Ihrer Nähe diese Aufgabe.

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